AGB

§ 1 Geltungsbereich

1. Alle Rechtsgeschäfte zwischen www.erlebnisraum-gesundheit.de , Inhaberin Frau Heike Ulrich An den Buchen 2, 45470 Mühlheim ( im Folgenden: erlebnisraum ) und dem Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).

2. Anders lautenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

3. Mit der Bestellung/Auftragsvergabe werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens konkludent als Vertragsbestandteil anerkannt.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

5. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

1. erlebnisraum erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design, Photografie und Beratung und erstellt Werke in diesen Bereichen.

2. Der Umfang der Leistungsverpflichtung richtet sich nach der Auftragsbestätigung.

3. Alle Vereinbarungen zwischen Kunde und erlebnisraum sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

4. Alle Arbeitsunterlagen, Daten und Aufzeichnungen sowie Skizzen, Entwürfe, und Produktionsdaten, die im Rahmen der Auftragserarbeitung von Erlebnisraum angefertigt werden, verbleiben im Eigentum und Besitz von Erlebnisraum. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten ist nicht Teil der zu erbringenden Leistung und kann vom Kunden nicht gefordert werden.

§ 3 Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstextes

1. Die in Prospekten, Anzeigen, Kommunikationsmitteln, Internet etc. enthaltenen Angaben von erlebnisraum dienen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Sie sind freibleibend auch bzgl. der Preisangaben.

2. Aufträge und Bestellungen des Kunden gelten als Angebot. Der Kunde ist zwei Wochen an sein Angebot gebunden. Kostenvoranschläge und speziell ausgearbeitete Angebote der erlebnisraum gelten ebenso als Angebote. erlebnisraum hält sich 30 Kalendertage an ihre
Angebote gebunden.

3. Der Vertrag kommt mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Er kommt auch dann zustande, wenn erlebnisraum mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnt.

4. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Heike Ulrich
An den Buchen 2
45470 Mühlheim
0208-381428
info@erlebnisraum-gesundheit.de

zustande.

§ 4 Widerrufsrecht

Nach § 312 Abs. 4 Nr.1 BGB ist bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Ware, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, ein Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen.

Für die anderen Fälle gilt folgendes:

Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:
Widerrufsrecht für Verbraucher



Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Heike Ulrich
An den Buchen 2

45470 Mühlheim
+ 49-208-381428
info@erlebnisraum-gesundheit.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ende der Widerrufsbelehrung

  • 5 Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An :
Heike Ulrich
An den Buchen 2

45470 Mühlheim
+ 49-208-381428
info@
erlebnisraum-gesundheit.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_____________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

__________________

Name des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

__________________

Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 5 Photo / Design

1. Werden Leistungen im Bereich Photografie beauftragt, erhält der Kunde von Erlebnisraum einen finalen Korrekturabzug als Ausdruck per Post oder als PDF-Datei per Mail. Diesen gibt der Kunde für den Druck bzw. die Produktion frei.
Der freigegebene Korrekturabzug ist maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit der geschuldeten Leistung. Erlebnisraum haftet nicht für inhaltliche Fehler (Text/Bild), die vom Kunden freigegeben wurden.

2.Farben werden nach einer Farbpalette, Trägermaterialien (Papier etc.) werden nach Vorlage entsprechender Muster ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.

3.Abhängig von der jeweiligen Bildschirmeinstellungen kann es hinsichtlich Farbe und Aussehen zu unterschiedlichen Darstellungen kommen. Es gelten die von erlebnisraum beschriebenen Merkmale und Vorlagen.

§ 6 Liefertermine, Fristen, Abnahme von Werkleistungen

1. Lieferfristen und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verbindliche Liefer- und Fertigstellungsfristen verlängern sich entsprechend, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 11 dieser AGB nicht rechtzeitig nachkommt.

2. Soweit es sich bei der Leistung von erlebnisraum um eine Werkleistung handelt, ist der Kunde, verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte, abnahmefähige Werk unmittelbar nach Erhalt der Lieferung abzunehmen. Erfolgt innerhalb von 3 Tage keinen Abnahme oder Beanstandung gilt das Werk als abgenommen. Auf die Folgen einer Nichterklärung der Abnahme innerhalb der Frist wird der Kunde bei Bereitstellung noch einmal seitens erlebnisraum hingewiesen.

§ 7 Vergütung

1. Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung wie sie in der Auftragsbestätigung wiedergegeben ist.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Versandkosten.

2. Der Kunde gerät mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, wenn er nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung gezahlt hat. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die erlebnisraum über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Im Falle des Verzugs ist die erlebnisraum berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

3. erlebnisraum ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen sowie dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen – unabhängig davon, ob die Teilleistungen bereits von dem Kunden genutzt werden können – in Rechnung zu stellen.

4. erlebnisraum behält sich vor, bei begründetem Zweifel an der Bonität des Kunden nur gegen Vorkasse zu leisten.

5. Unvorhersehbarer Mehraufwand ist nicht Vertragsbestandteil. Die Erbringung zusätzlicher Leistungen ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6. Der Kunde ist nicht zur Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag berechtigt. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte

1. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Entwürfe, Reinzeichnungen Photographien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2. erlebnisraum hat das ausschließliche Nutzungsrecht an allen im Rahmen von Kundenaufträgen erarbeiteten Entwürfen und Reinzeichnungen, sofern sie diese Rechte nicht explizit übertragen hat. Alle geschaffenen Werke der erlebnisraum dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Erlebnisraum weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in teilweiser Form, ist unzulässig. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe ist die Erlebnisraum berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder, wenn keine Vereinbarung besteht, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt von dieser Regelung unberührt.

3. Entwürfe und Vorschläge des Kunden begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft.

4. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang das vereinbarte (einfache oder ausschließliche) Nutzungsrecht an den von Erlebnisraum auftragsgemäß geschaffenen Endfassungen der Werke. Bevor der Kunde den Auftrag nicht komplett bezahlt hat, werden keine Nutzungsrechte auf den Kunden übertragen. Bis dahin darf der Kunde die von erlebnisraum geschaffenen Werke nicht nutzen, auch wenn er dies schon tun könnte, weil sie ihm vorliegen. Bei unerlaubter Nutzung gilt die Regelung von § 8 Ziffer 2.

5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart worden ist, vergütungspflichtig und bedürfen der Einwilligung erlebnisraum.

6. Der Kunde überlässt erlebnisraum unentgeltlich von allen erstellten Arbeiten ein Muster. Erlebnisraum ist berechtigt, die von ihr im Rahmen von Aufträgen erstellten Arbeiten angemessen und branchenüblich zu signieren und die für den Kunden erstellten Arbeiten bei Bedarf als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt auch dann, wenn exklusive Nutzungsrechte übertragen werden.

§ 9 Pflichten des Kunden, Haftung

1. Der Kunde sichert zu, erlebnisraum alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen und verfügbaren Unterlagen, Daten, Materialien und Informationen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen gilt § 642 BGB.
Alle überlassenen Unterlagen werden sorgsam behandelt, vor Zugriffen Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden zurückgegeben.

2. Der Kunde ist für die Rechteklärung und die Beschaffung von Lizenzen für die der Erlebnisraum im Rahmen des Auftrags überlassenen Inhalte (Texte, Schriften, Bilder, Videos etc.) im Verhältnis erlebnisraum und gegenüber Dritten verantwortlich.

3. Soweit es für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist, räumt der Kunde der erlebnisraum ein kostenloses Nutzungsrecht an den Inhalten ein. Gegenstand der Nutzungsrechtseinräumung ist ein einfaches, zeitlich auf den Auftragszeitraum beschränkten und räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht, die übermittelten Inhalte zu vervielfältigen und zu Zwecken der Formatierung zu verändern.

4. Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Rechte an allen von ihm übermittelten Inhalten hat und berechtigt ist, die Rechte daran in dem in Abs. 3 genannten Umfang auf die Erlebnisraum zu übertragen. Er versichert, dass mit der Nutzung durch erlebnisraum keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z. B. Urheber- und Markenrechte) und Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt werden.

5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch erlebnisraum erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die beauftragten Arbeiten gegen Vorschriften des Wettbewerbsrecht oder des Urheberrechts verstoßen. erlebnisraum verpflichtet sich, auf rechtliche Risiken, die ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt werden, hinzuweisen.
Wenn eine rechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person (z.B. einen Rechtsanwalt) vorgenommen werden soll, sind die Kosten hierfür vom Kunden zu tragen.

6. Der Kunde hat erlebnisraum von Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Verstoß gegen geltendes Recht und/oder diese AGB ergeben, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung auch vorgerichtlich vollumfänglich auf erstes Anfordern freizustellen. Der Kunde stellt erlebnisraum auch von Ansprüchen Dritter frei, wenn erlebnisraum auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.

§ 10Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse

1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen oder für den Fall, dass erlebnisraum diese zahlt, sie erlebnisraum gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

§ 11 Gewährleistung, Haftung erlebnisraum

1. erlebnisraum garantiert auch nicht die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ergebnisse.

2. erlebnisraum haftet ansonsten für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, welche der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages dienen und die angemessenen technischen Möglichkeiten widerspiegeln. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Sie gelten zudem auch für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Erlebnisraum. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 12 Geheimhaltungspflicht, Wettbewerbsklausel

1. erlebnisraum wird alle Informationen, die sie im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhält, streng vertraulich behandeln und Mitarbeiter sowie zur Erfüllung des Auftrags eingeschaltete Dritte zu Stillschweigen verpflichten.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung eingesetzten (freien) Mitarbeiter erlebnisraum, bis zwölf Monate nach Abschluss des Auftrags nicht ohne Einverständnis der Erlebnisraum unmittelbar oder mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

§ 13 Vertragskündigung

Eine eventuelle Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

§ 14 Anwendbares Recht, Sonstiges

1. Die Beziehungen zwischen erlebnisraum und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

2. Erfüllungsort ist Mühlheim an der Ruhr. Gerichtsstand ist Mühlheim an der Ruhr. sofern nicht für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand an einem anderen Ort begründet ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.

3. Für den Fall der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AGB, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel soll in diesem Fall durch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ersetzt werden.

Wir sind gerne persönlich für Sie da

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